Umsatzsteuer auf Rechnungen: Das sollten Sie wissen

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Die Anforderungen an Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sind hoch. Für Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus tätig sind, ist es unerlässlich, diese Regularien zu verstehen. Da die Vorschriften in den Ländern unterschiedlich sind und die elektronische Rechnungsstellung immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist es essentiell, sich über die neuesten Vorgaben auf dem Laufenden zu halten.

 

Nur so können Sie Strafen vermeiden und einen reibungslosen Zahlungsverkehr gewährleisten. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Anforderungen, die Sie für eine genaue und effiziente Verwaltung Ihrer Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer kennen sollten.

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Umsatzsteuer auf Rechnungen: Definition

Bei der Umsatzsteuer (USt.) handelt es sich um eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf den Mehrwert erhoben, der bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen entsteht. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Steuer auf den Wertzuwachs eines Produkts oder einer Dienstleistung, der sich auf der Lieferkette vom Hersteller bis zum Endverbraucher bildet. Das System der Umsatzsteuer ist als selbstregulierender Mechanismus konzipiert: Jeder Teilnehmer der Lieferkette erhebt Umsatzsteuer auf seine Verkäufe und zahlt wiederum Umsatzsteuer auf eigene Einkäufe. Die Differenz wird an die Steuerbehörden abgeführt.

 

Umsatzsteuer wird auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben, einschließlich Produktion, Vertrieb und Endverkauf. Dadurch ist sichergestellt, dass die Steuer schrittweise auf der Grundlage des Mehrwerts auf jeder Stufe erhoben wird. Unternehmen erheben die Umsatzsteuer im Auftrag der Regierung (Ausgangsumsatzsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie zahlen auch Umsatzsteuer (Vorsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen erwerben. 

 

Unternehmen können in der Regel die Umsatzsteuer, die sie auf Einkäufe bezahlt haben, zurückfordern. Dadurch wird die Umsatzsteuer, die sie auf Verkäufe erheben, zumindest teilweise ausgeglichen. Letztendlich trägt der Endverbraucher die Kosten für die Umsatzsteuer, da sie im Endverkaufspreis der Waren und Dienstleistungen enthalten ist.

Müssen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer ausweisen?

Ob Ihre Rechnungen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Punkte sollten Sie berücksichtigen:

 

Gewerbeanmeldung: Wenn Ihr Unternehmen für die Umsatzsteuer registriert ist, müssen Sie in der Regel Umsatzsteuer auf alle Verkäufe erheben. Dies ist häufig ab einem bestimmten Umsatz erforderlich. In Großbritannien müssen sich Unternehmen für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz mehr als 90.000 Pfund beträgt. Sie können sich auch für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn ihr Umsatz weniger als 90.000 Pfund beträgt.

 

Art der Waren oder Dienstleistungen: Nicht alle Waren und Dienstleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Einige Artikel können steuerbefreit sein, mit dem Nullsatz belegt werden oder einem ermäßigten Satz unterliegen. Beispielsweise sind Grundnahrungsmittel, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen häufig steuerbefreit oder mit dem Nullsatz belegt.

 

Geografische Lage: Die Regelungen zur Umsatzsteuer sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In der Europäischen Union beispielsweise ist die Umsatzsteuer bis zu einem gewissen Grad harmonisiert, doch die Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche Steuersätze und Steuerbefreiungen an. Außerhalb der EU verfügen Länder wie Kanada und Australien über eigene Systeme, die USA beispielsweise erheben keine Umsatzsteuer auf Bundesebene, sondern eine Verkaufssteuer.

 

Internationale Transaktionen: Grenzüberschreitende Transaktionen können die Anforderungen an die Umsatzsteuer verkomplizieren. Exportierte Waren sind oft steuerfrei, sodass keine Umsatzsteuer erhoben wird – Importe hingegen können der Umsatzsteuer unterliegen.

Anforderungen an Rechnungen laut UStG.

Das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ist für Ihr Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um die Einhaltung der Steuergesetze zu gewährleisten. Damit Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Europa gültig sind, müssen sie bestimmte Angaben enthalten. Die Anforderungen können von Land zu Land leicht variieren, aber im Allgemeinen muss eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer Folgendes enthalten:

 

  • Rechnungsdatum: Datum der Ausstellung
  • Rechnungsnummer: Eine eindeutige fortlaufende Nummer, die die Rechnung identifiziert.
  • Angaben zum Verkäufer: Name, Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten
  • Angaben zum Käufer: Name, Adresse und ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden
  • Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen: Eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
  • Menge und Stückpreis: Die Menge der gelieferten Waren oder der Umfang der erbrachten Dienstleistungen und der Stückpreis ohne USt.
  • Gesamtbetrag ohne USt.: Der für Waren oder Dienstleistungen zu zahlende Gesamtbetrag ohne USt.
  • Umsatzsteuersatz: Der für Waren oder Dienstleistungen geltende Umsatzsteuersatz (z. B. Normalsatz, ermäßigter Satz).
  • Gesamtbetrag der Umsatzsteuer: Betrag der zu zahlenden Umsatzsteuer.
  • Gesamtbetrag einschließlich USt: Der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.
  • Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen, einschließlich des Fälligkeitsdatums.
  • Bankverbindung des Lieferanten: Bankverbindung für die Zahlung, falls zutreffend.
  • Rabatte oder Nachlässe: Alle anwendbaren Rabatte oder Nachlässe.

 

Zusätzlich zu den Standardangaben müssen Rechnungen in Deutschland das Datum des Steuerzeitpunkts enthalten, also das Datum, an dem die Waren oder Dienstleistungen geliefert wurden. Rechnungen in Frankreich müssen in französischer Sprache ausgestellt werden und spezifische Formulierungen für steuerbefreite Transaktionen enthalten, wie z. B. „Exonération TVA du CGI“ für steuerbefreite Lieferungen. Rechnungen in Italien müssen den „Codice Fiscale“ (italienische Steuernummer) sowohl des Lieferanten als auch des Kunden enthalten, wenn es sich bei dem Kunden um ein italienisches Unternehmen handelt.

 

  • Vereinigtes Königreich: Die Vorschriften werden von der britischen Steuerbehörde (HMRC) verwaltet und durch die Änderungen nach dem Brexit beeinflusst.
  • EU: Geregelt durch die Umsatzsteuerrichtlinie der EU, wobei jeder Mitgliedstaat die Richtlinie durch nationale Gesetze umsetzt.
  • Schweiz: Reguliert durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit spezifischen Mehrwertsteuervorschriften und -sätzen.

Verschiedene Arten von Rechnungen mit Umsatzsteuer

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Rechnungen alle erforderlichen Informationen enthalten, damit die Vorschriften eingehalten werden und Unternehmen die Umsatzsteuer zurückfordern können. Unterschiedliche Arten von Umsatzsteuer-Rechnungen sind für verschiedene Geschäftswerte und Szenarien vorgesehen. Daher ist es für Ihr Unternehmen unerlässlich, die richtige Art von Rechnung für jede Geschäftstransaktion zu verstehen und anzuwenden.

Vollständige Umsatzsteuerrechnung

Eine vollständige Umsatzsteuerrechnung, die oft auch als „Standardrechnung” bezeichnet wird, enthält alle oben genannten Angaben. Sie ist in der Regel für B2B-Transaktionen und alle Verkäufe erforderlich, bei denen der Kunde die Umsatzsteuer zurückfordern muss.

Vereinfachte Umsatzsteuerrechnung

Eine vereinfachte Rechnung kann für kleinere Transaktionen verwendet werden. Sie enthält weniger Details als eine vollständige Rechnung und wird in der Regel für Verkäufe im Einzelhandel und andere kleine Transaktionen verwendet. 

 

  • Sie muss lediglich den Namen und die Adresse des Unternehmens, das Datum, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, den zu zahlenden Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer und den Umsatzsteuerbetrag enthalten.
  • Wird für Vorgänge unter einem bestimmten Wert verwendet.

Modifizierte Umsatzsteuerrechnung

Die modifizierte Rechnung enthält zusätzliche Details oder Anpassungen, die auf spezifischen Gegebenheiten oder Anforderungen der Branche basieren. Dabei kann es sich um eine Variante der vollständigen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer handeln, die zur Erfüllung spezifischer Compliance- oder Branchenstandards dient.

 

  • Eine modifizierte Rechnung kann zusätzliche Daten wie Kundenreferenznummern, Projektcodes oder Vertragsdetails enthalten.
  • Sie wird in einzelnen Branchen oder für spezielle Geschäftsvorgänge genutzt, die zusätzliche Informationen erfordern.

Bestimmungen zur Umsatzsteuer in Europa

Die Regelungen zur Umsatzsteuer in Europa sollen Einheitlichkeit gewährleisten, aber auch nationale Abweichungen zulassen. Der Brexit hat für britische Unternehmen, die mit der EU Handel treiben, eine neue Komplexität mit sich gebracht – und erfordert erhebliche Anpassungen bei der Umsatzsteuerabrechnung und -berichterstattung.

Die Folgen des Brexit: Umsatzsteuer bei der britischen Steuerbehörde (HMRC)

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) hat zu erheblichen Änderungen der Vorschriften für die Umsatzsteuer bei Geschäften zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geführt, was sich auch auf die britischen Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer auswirkt.

 

Auf Waren, die aus der EU in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, wird nun die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Unternehmen müssen sie in ihren Erklärungen zur Umsatzsteuer unter Anwendung des aufgeschobenen Umsatzsteuerverfahrens ausweisen. 

 

Für Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU exportiert werden, gilt der Nullsatz. Britische Unternehmen erheben also keine Umsatzsteuer auf Exporte, sondern müssen die Ausfuhr stattdessen in einem Prüfprotokoll festhalten. Nordirland nimmt aufgrund des Nordirland-Protokolls eine Sonderstellung ein, da es für Waren die Umsatzsteuerregeln der EU, für Dienstleistungen jedoch die Umsatzsteuerregeln des Vereinigten Königreichs anwenden darf. Das bedeutet:

 

  • Waren, die zwischen Nordirland und der EU gehandelt werden, werden als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt.
  • Waren, die zwischen Nordirland und dem Rest des Vereinigten Königreichs gehandelt werden, gelten als inländische Transaktionen im Vereinigten Königreich.

 

Die Vorschriften für Dienstleistungen sind weitgehend unverändert geblieben, doch Unternehmen müssen sich über die Vorschriften zum Lieferort und über alle Änderungen bei der Behandlung von Dienstleistungen aufgrund des Drittlandstatus des Vereinigten Königreichs im Klaren sein. 

 

Darüber hinaus ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des MOSS-Systems (Mini One Stop Shop) der EU. Das bedeutet: Unternehmen im Vereinigten Königreich, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher in der EU erbringen, müssen sich in einem EU-Mitgliedstaat für die Umsatzsteuer registrieren lassen, um das MOSS-System für Nicht-EU-Länder nutzen zu können.

Reverse Charge: Umsatzsteuer in EU-Mitgliedstaaten

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist eine Methode zur Vereinfachung der Abrechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU und dient der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft wird bei risikoreichen Waren und Dienstleistungen (z. B. Bauleistungen, Mobiltelefone) angewendet, um Umsatzsteuerbetrug innerhalb eines Mitgliedstaats zu verhindern. In diesem Fall ist der Kunde und nicht der Lieferant für die Umsatzsteuer verantwortlich. 

 

Bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zur Umsatzsteuer registriert sind, wird die Verantwortung für die Meldung der Umsatzsteuer vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Der Lieferant berechnet keine Umsatzsteuer, sondern vermerkt auf der Rechnung, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

 

Der Käufer muss die Umsatzsteuer in seiner Steuererklärung angeben und sie somit als Ausgangs- und Vorsteuer selbst berechnen. Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU stellt der Verkäufer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und gibt an, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt. 

 

Der Käufer meldet die Umsatzsteuer so, als hätte er die Waren selbst geliefert, und kann sie häufig gleichzeitig zurückfordern, sodass keine Nettosteuerzahlung anfällt. Für Dienstleistungen gelten ähnliche Regeln. Erbringt ein Unternehmen in der EU Dienstleistungen für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, muss der Empfänger gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren die Mehrwertsteuer in seinem eigenen Land abrechnen.

Steuern digitalisieren: Vorschriften zur Umsatzsteuer mit E-Invoicing erfüllen

Einer der Gründe für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (oder E-Invoicing) ist die Vereinfachung der Umsatzsteuererklärung durch die Standardisierung des Rechnungsformats und dessen Struktur. So wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Datenfelder für die Umsatzsteuer einheitlich in jeder Rechnung enthalten sind, einschließlich der Felder für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Umsatzsteuersätze und die Umsatzsteuerbeträge. Häufig werden standardisierte Formate wie XML (Extensible Markup Language) und UBL (Universal Business Language) verwendet.

 

Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für die Umsatzsteuererklärung sind:

 

  • Höhere Genauigkeit
  • Echtzeit-Berichterstattung
  • Effizienz und Kosteneinsparungen durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
  • Digitale Prüfpfade und Aufzeichnungen

 

E-Invoicing-Lösungen können so konfiguriert werden, dass sie den spezifischen Vorschriften zur Umsatzsteuer jedes Landes genügen. So enthalten die erstellten Rechnungen automatisch alle von den örtlichen Steuerbehörden geforderten Informationen, was das Risiko von Verstößen verringert. Darüber hinaus können die Systeme die Richtigkeit der Umsatzsteuerinformationen automatisch überprüfen. So können sie beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit offiziellen Datenbanken abgleichen, damit sichergestellt ist, dass sie gültig und aktuell sind.

Informationen aus Umsatzsteuerrechnungen automatisch lesen und verarbeiten – mit Yokoy und KI

Yokoy nutzt künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen (ML), um die Finanzprozesse Ihres Unternehmens zu optimieren – einschließlich der Handhabung und Verarbeitung gültiger Umsatzsteuerrechnungen. Durch den Einsatz fortschrittlicher KI-Technologien automatisiert Yokoy die Erfassung, Überprüfung und Verarbeitung von Rechnungsdaten und gewährleistet so eine hohe Genauigkeit und Compliance bei gleichzeitig geringerem manuellen Arbeitsaufwand und weniger administrativen Belastungen.

 

Die wichtigsten Funktionen von Yokoy auf einen Blick:

 

  • Automatisierte Datenerfassung: Yokoy nutzt die optische Zeichenerkennung (OCR) in Kombination mit KI, um wichtige Daten aus den Umsatzsteuerrechnungen automatisch zu erfassen. Dazu gehören Details wie Rechnungsnummer, Datum, Lieferanteninformationen, Umsatzsteuerbeträge und Beschreibungen der einzelnen Positionen.
  • Datenvalidierung und -genauigkeit: Die KI-Algorithmen von Yokoy validieren die erfassten Daten anhand vordefinierter Regeln.
  • Nahtlose Integration: Yokoy lässt sich in verschiedene ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning), Buchhaltungssoftware und andere Finanztools integrieren.
  • Compliance und Prüfpfad: Durch die Automatisierung der Bearbeitung von Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer stellt Yokoy sicher, dass alle Geschäftsvorgänge dokumentiert und nachvollziehbar sind.
  • Betrugserkennung: KI-Algorithmen können Anomalien und Unstimmigkeiten in Rechnungsdaten erkennen und potenzielle betrügerische Aktivitäten melden.

Wie Yokoy und KI zusammenarbeiten

Umsatzsteuerrechnungen können in unterschiedlichen Formaten (PDF, Bilddateien usw.) eingehen und in Yokoy importiert werden. Die Plattform kann Rechnungen auch direkt aus E-Mail-Anhängen oder Lieferantenportalen erfassen.

 

Yokoy nutzt KI, um gescannte Rechnungsbilder in computerlesbaren Text umzuwandeln. Diese Technologie identifiziert und erfasst Schlüsseldatenfelder wie Rechnungsnummer, Datum, Lieferantenname und Mehrwertsteuerbetrag. KI-Algorithmen verarbeiten dann den erfassten Text, um Datenfelder zu erkennen und zu kategorisieren. Dazu gehört auch das Erkennen verschiedener Rechnungsformate und das Anpassen an verschiedene Layouts und Sprachen. Mit der Zeit lernen die maschinellen Lernmodelle in Yokoy aus früheren Rechnungen und werden so immer genauer und effizienter bei der Datenerfassung und Klassifizierung.

 

Die erfassten Daten werden mit den internen Datenbanken abgeglichen, um die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die KI von Yokoy lässt sich auch so konfigurieren, dass die erfassten Daten anhand länderspezifischer Regeln und Steuersätze auf die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften zur Umsatzsteuer geprüft werden. 

 

Darüber hinaus automatisiert die Plattform den Genehmigungsworkflow für Rechnungen, indem sie die Rechnungen, falls erforderlich, an die zuständigen Mitarbeiter zur Prüfung und Genehmigung weiterleitet.


Durch die Integration in Plattformen zur Umsatzsteuerrückerstattung wie Vat IT, Cashback, Way2VAT oder Taxback International kann auch die Rückerstattung automatisiert werden, damit Unternehmen die ihnen zustehende Umsatzsteuer vollständig geltend machen können.

Nächste Schritte

Ist Ihr Unternehmen bereit für den nächsten Schritt in der Rechnungsverwaltung? Mit Yokoy können Sie Ihre Rechnungen immer korrekt bearbeiten – überzeugen Sie sich selbst und testen Sie unsere intelligenten Funktionen.

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