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Verpflegungsmehraufwand 2025: Alle Neuerungen im Überblick
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Geschäftsreisen sind für viele Unternehmen und Mitarbeitende ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags: Neue Kunden müssen gewonnen und Termine mit Geschäftspartnern vor Ort abgehalten werden.
Damit Unternehmen den Überblick behalten, gibt es Verpflegungspauschalen, welche die Reisekostenabrechnung von Geschäftsreisenden erheblich vereinfachen. Zum Jahr 2025 sind neue Pauschbeträge in Kraft getreten. Wer häufig auf Dienstreisen unterwegs ist, muss sich mit den aktuellen Regelungen vertraut machen, um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden. Dabei geht es sowohl um die aktuellen Pauschbeträge in Deutschland als auch um die Sätze für Geschäftsreisen ins Ausland. Gleichzeitig stehen Finanzteams vor der Aufgabe, ihre internen Prozesse an die neuen Vorgaben anzupassen, um eine korrekte und effiziente Abrechnung zu gewährleisten.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Regelungen für mehrtägige Reisen, der Abrechnung von An- und Abreisetagen sowie den Auswirkungen der Kürzung der Verpflegungspauschale. Um nicht im Wust von neuen Regelungen unterzugehen, gibt es moderne Lösungen, die Ihre Reisekostenabrechnung optimieren und das Tracking von Spesen automatisieren können. So lassen sich Fehler vermeiden und gleichzeitig der administrative Aufwand für Geschäftsreisen deutlich reduzieren.
Schauen wir gemeinsam, was sich für Geschäftsreisende im Jahr 2025 geändert hat.
Warum sind die Verpflegungspauschalen wichtig?
Jedes Jahr müssen Unternehmen ihre Reisekostenabrechnung anpassen, da die Verpflegungspauschale regelmäßig aktualisiert wird. Wer geschäftlich unterwegs ist, muss die neuen Pauschbeträge kennen. Dabei ist es egal, ob die Geschäftsreise innerhalb von Deutschland oder den USA geschieht: Die korrekte Abrechnung zählt. Finanzteams haben dabei die Herausforderung, immer wieder neue Regelungen für mehrtägige Reisen, An- und Abreisetage sowie eintägige Reisen zeitnah in ihre Prozesse zu integrieren.
Die festgelegten Verpflegungsmehraufwendungen ermöglichen es Geschäftsreisenden, die zusätzlichen Verpflegungskosten während einer Auswärtstätigkeit steuerlich geltend zu machen. Dabei müssen dann nicht für jede Mahlzeit Quittungen gesammelt werden. Die Höhe der Erstattung hängt von der Abwesenheitsdauer, dem Reiseland und dem Tätigkeitsort ab.
Besonders für Geschäftsreisen in Länder wie Italien, Spanien, Indien oder Norwegen sind die aktualisierten Spesensätze wichtig, um Erstattungsregelungen einzuhalten. Denn fehlerhafte oder unvollständige Berechnungen können zu finanziellen Nachteilen führen. Wird beispielsweise die Kürzung der Verpflegungspauschale nicht korrekt berücksichtigt, drohen bei einer steuerlichen Prüfung Nachzahlungen. Gleichzeitig kann eine zu niedrige Erstattung bedeuten, dass Mitarbeitende einen Teil ihrer Spesen selbst tragen müssen.
Für Unternehmen, in denen viele Dienstreisen stattfinden, müssen Prozesse für die Reisekostenabrechnung optimiert werden. Dabei können digitale Lösungen die Verwaltung der Verpflegungsmehraufwendungen erleichtern, indem sie automatisch die aktuellen Pauschalbeträge berücksichtigen und Abrechnungen auf steuerliche Konformität prüfen. Das spart Geld und Zeit für Unternehmen.
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Aktuelle Verpflegungspauschalen 2025 im Inland und Ausland
Die Verpflegungspauschalen für Geschäftsreisen werden jedes Jahr angepasst, um steigende Kosten für Mahlzeiten und Unterbringung zu berücksichtigen. Dabei gibt es unterschiedliche Sätze für Inlandsreisen und Auslandsreisen, die je nach Reisedauer und Reiseort variieren.
Deutschland (Inlandssätze)
Für beruflich bedingte Reisen innerhalb Deutschlands gelten spezifische Beträge, die sich nach der Abwesenheitsdauer richten. Die Erstattungshöhen sind entsprechend gestaffelt:
Tagespauschale bei mehr als acht Stunden Abwesenheit: Für Geschäftsreisen, bei denen Sie innerhalb eines Kalendertags mehr als acht Stunden beruflich unterwegs sind, haben Sie Anspruch auf eine reduzierte Verpflegungspauschale von 14 Euro. Diese Regelung greift auch bei eintägigen Dienstreisen, wenn die Rückreise noch am selben Tag folgt.
Tagespauschale bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit: Für mehrtägige Reisen gilt eine höhere Verpflegungspauschale von 28 Euro pro Kalendertag, wenn die Abwesenheit vom Tätigkeitsort mindestens 24 Stunden beträgt. Dieser Pauschbetrag berücksichtigt, dass während einer längeren Geschäftsreise sämtliche Mahlzeiten auswärts eingenommen werden müssen. Auch für sogenannte Zwischentage (volle Tage zwischen An- und Abreisetag) wird dieser Satz angewendet.
Pauschale für An- und Abreisetage: An den Tagen der Anreise und Abreise gelten gesonderte Regelungen, da an diesen Tagen in der Regel nicht alle Mahlzeiten außer Haus eingenommen werden. Die Pauschale für An- und Abreisetage liegt seit 2025 bei 14 Euro.
Auslandspauschalen 2025
Für Geschäftsreisen ins Ausland gelten eigene Pauschalbeträge, die sich je nach Reiseland unterscheiden. Für deutsche Unternehmen gibt es dazu eine stets aktualisierte Auflistung des Bundesfinanzministeriums: Verpflegungspauschalen 2025.
Diese Beträge berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in verschiedenen Ländern und Städten. Während für einige europäische Länder vergleichsweise moderate Pauschalen gelten, sind die Sätze für Länder mit höheren Verpflegungskosten, wie die USA oder die Schweiz, entsprechend angepasst.
Die Verpflegungspauschale für Reisen nach Tokio beträgt 50 Euro je 24 Stunden. Für Übernachtungen werden 285 Euro veranschlagt. Für Osaka und den Rest Japans gelten jedoch 33 und 141 Euro für Verpflegung und Übernachtung.
In Business-Centern wie Paris gelten Tagessätze von 58 Euro für die Verpflegung und 159 für die Übernachtung.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für New York City in Höhe von 66 und 308 Euro.
Da sich die steuerlichen Regelungen jährlich ändern, sollten Unternehmen darauf achten, ihre internen Abrechnungssysteme regelmäßig zu aktualisieren.
Dabei wird schnell klar, dass eine manuelle Verwaltung dieser Reisekostenpauschalen fehleranfällig und zeitaufwendig ist. Smarte, digitale Lösungen erleichtern die korrekte Abrechnung und reduzieren den administrativen Aufwand für Finanzteams erheblich.
Neuerungen im Vergleich zu 2024
Die Verpflegungspauschalen orientieren sich an den gestiegenen Lebenshaltungskosten und werden regelmäßig vom Bundesministerium der Finanzen aktualisiert. Die Pauschbeträge wurden in einigen Ländern und Städten erhöht, um die Inflation und die steigenden Kosten für Mahlzeiten während einer Geschäftsreise zu berücksichtigen.
So stiegen die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand in Singapur von 54 Euro auf 56 Euro pro 24 Stunden. Ebenso gestiegen sind die Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung in Ankara (Türkei) von 41 auf 43 Euro und von 110 auf 115 Euro pro Nacht.
Neben den Auslandspauschalen wurden auch die inländischen Verpflegungspauschalen angepasst. Insbesondere für mehrtägige Reisen innerhalb Deutschlands sind höhere Sätze vorgesehen, die Geschäftsreisenden eine bessere steuerliche Entlastung ermöglichen sollen. Zudem gibt es eine präzisere Definition für die Kürzung der Verpflegungspauschale, wenn Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder einem Geschäftspartner gestellt werden.
Mitarbeitende, die regelmäßig auf Dienstreisen sind, sollten stets über die aktuellen Richtlinien informiert bleiben. Gleichzeitig müssen sie beachten, dass Änderungen an der Berechnung der Spesen auch zu einer geänderten Erstattungshöhe führen können. Wer beispielsweise häufig zwischen mehreren Ländern reist, sollte sich bewusst sein, dass die Pauschbeträge je nach Reiseland variieren und tagesgenau abgerechnet werden müssen.
Unternehmen, die ihre Reisekostenabrechnung noch manuell verwalten, stehen vor der Aufgabe, ihre Prozesse auf die neuen Pauschalen umzustellen. Neben der Aktualisierung der hinterlegten Pauschbeträge ist es wichtig, die Kürzung der Verpflegungspauschale korrekt zu berücksichtigen, wenn Mahlzeiten vom Arbeitgeber übernommen werden.
Falsche oder veraltete Angaben können zu Nachforderungen oder sogar steuerlichen Korrekturen führen. Besonders für international tätige Unternehmen kann eine manuelle Aktualisierung der Pauschalen eine Herausforderung darstellen.
Moderne digitale Lösungen erleichtern dabei, automatisch die aktuellen Pauschalen zu berücksichtigen und steuerliche Vorgaben direkt einzuhalten. Dadurch vermeiden Unternehmen Fehler und reduzieren den administrativen Aufwand. Besonders für Unternehmen mit internationalem Reiseaufkommen bietet sich der Einsatz von Softwarelösungen an, die eine automatisierte Spesenabrechnung ermöglichen und sämtliche Änderungen direkt integrieren.
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Wie Unternehmen den Verpflegungsmehraufwand effizient verwalten können
Die jährlichen Änderungen der Verpflegungspauschalen stellen Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Reisekostenabrechnung regelmäßig anzupassen. Manuelle Prozesse sind dabei fehleranfällig und zeitaufwendig.
Klare Richtlinien für Geschäftsreisen definieren
Ein strukturierter Umgang mit Verpflegungsmehraufwendungen beginnt mit transparenten internen Spesenrichtlinien. Unternehmen sollten ihren Mitarbeitenden klare Vorgaben zur Spesenabrechnung machen, damit Dienstreisen effizient und regelkonform abgerechnet werden können. Dazu gehören Informationen über die aktuellen Verpflegungspauschalen ebenso wie die Handhabung von Quittungen. Auch die Berücksichtigung von Kürzungen, wenn Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder einem Geschäftspartner gestellt wurden, ist festzulegen.
Vorgaben zur Erstattung von Übernachtungskosten, Fahrtkosten und weiteren Reisekosten sollten eindeutig geregelt sein. Solche einheitlichen Prozesse sorgen dafür, dass alle Geschäftsreisenden wissen, welche Pauschalbeträge sie ansetzen können und welche Dokumente für eine Erstattung erforderlich sind.
Digitalisierte Lösungen zur Automatisierung der Abrechnung
Manuelle Spesenabrechnungen sind zeitaufwendig und fehleranfällig. Gerade bei international aufgestellten Unternehmen mit vielen Geschäftsreisen kann die Spesenabrechnung eine erhebliche Belastung für das Finanzteam sein. Digitale Lösungen erleichtern hier die Arbeit enorm. Durch die automatische Erfassung und Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen, aber auch durch das Nutzen von Zahlungslösungen, wie beispielsweise Firmenkreditkarten, kann die Finanzabteilung entlastet werden.
Durch den Einsatz moderner Software lassen sich Verpflegungspauschalen automatisch berechnen, sodass Mitarbeitende ihre Spesenabrechnung mit minimalem Aufwand erstellen können. Eine automatisierte Lösung erkennt beispielsweise den Tätigkeitsort, die Reisedauer und den zutreffenden Pauschbetrag. Auch An- und Abreisetage werden automatisch berücksichtigt und eventuelle Kürzungen der Verpflegungspauschale werden angewandt.
Einhaltung steuerlicher Vorgaben sicherstellen
Steuerliche Compliance und interne Effizienz können durch fehlerhafte oder unvollständige Spesenabrechnungen gefährdet werden. Um Probleme bei Betriebsprüfungen oder steuerlichen Nachforderungen zu vermeiden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die neuen Verpflegungspauschalen für 2025 korrekt hinterlegt sind und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ein effektives Reisekostenmanagement sollte deshalb stets darauf ausgelegt sein, die geltenden Vorschriften automatisch zu berücksichtigen. Der Einsatz digitaler Tools mit KI-basierter Compliance-Prüfung stellt sicher, dass Abrechnungen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine unzulässigen oder fehlerhaften Erstattungen vorgenommen werden.
Mit Yokoys KI und Automatisierung 2025 Reisekosten managen
Wer weiterhin manuelle Prozesse nutzt, riskiert nicht nur Fehler und hohe administrative Kosten, sondern verpasst auch Chancen für mehr Effizienz durch Innovation. Eine intelligente Lösung wie Yokoy ermöglicht es Ihrem Unternehmen, die Verwaltung von Verpflegungsmehraufwendungen übersichtlicher und zukunftsfähiger zu gestalten. Geänderte Gesetze und Vorgaben werden dabei stets aktuell eingehalten und befreien Sie und Ihre Finanzabteilung von Kopfschmerzen.
Zentralisiertes Reisemanagement
Yokoy bietet Ihnen die End-to-End-Lösung für Reisekostenmanagement. Besonders Unternehmen, die regelmäßig Geschäftsreisen organisieren, erhalten mit Yokoy einen echten Gamechanger. Durch die Integration von künstlicher Intelligenz (KI), Automatisierung und smarten Firmenkarten, kann Ihr Unternehmen sämtliche Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten und Fahrtkosten direkt einpflegen. Manuelle Berechnungen sind nicht mehr notwendig. Die Plattform berücksichtigt automatisch die neuesten steuerlichen Vorgaben, einschließlich der aktualisierten Verpflegungspauschalen für 2025.
Neben der Verwaltung von Tagespauschalen erleichtert Yokoy auch die digitale Erfassung von Belegen und Spesen. Mitarbeitende können via App Belege einreichen und müssen keine Papierquittungen mehr sammeln. Yokoys innovative KI erfasst die Belege und ordnet sie der entsprechenden Reisekostenabrechnung zu.
KI-gestützte Abrechnung
Pauschalbeträge werden dank Yokoys KI automatisch auf die geltenden Verpflegungspauschalen geprüft. Ebenso werden Kürzungen der Verpflegungspauschale aufgrund vom Arbeitgeber gestellter Mahlzeiten entsprechend markiert.
Dank der automatischen Compliance-Prüfung erkennt das System Unregelmäßigkeiten in der Spesenabrechnung und flaggt jede Abweichung. Damit können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen steuerlich konforme Abrechnungen einreicht. Gerade für die Abrechnung internationaler Geschäftsreisen ist dies entscheidend, da die steuerlichen Vorgaben in verschiedenen Ländern unterschiedlich sind.
End-to-End-Reiseintegrationen
Yokoy lässt sich problemlos an bestehenden Buchhaltungssystemen und innovativen Softwarelösungen, wie beispielsweise TravelPerk, anbinden. Durch diese Integration wird sichergestellt, dass sämtliche Reisekosten automatisch in das Finanzsystem übertragen werden. Damit wird nicht nur der manuelle Aufwand für Finanzteams minimiert, sondern Yokoy sorgt so auch für eine schnellere und fehlerfreie Abwicklung der Spesenabrechnungen.
Neben klassischen Spesenabrechnungen bietet Yokoy auch eine Integration mit Firmenkreditkarten oder virtuellen Firmenkarten. Dadurch können Unternehmen Zahlungen für Geschäftsreisen direkt über das System abwickeln. Mitarbeitende müssen keine Auslagen vorfinanzieren und Ihr Finanzteam erhält sofort Einblick in alle Ausgaben – egal wo auf der Welt. Yokoys Corporate Card-Lösungen ermöglichen es, Reisebuchungen, Hotelübernachtungen und Verpflegungskosten direkt transparent über das System zu verwalten.
Durch Echtzeit-Tracking von Reisekosten behält Ihre Finanzabteilung stets den Überblick über laufende Ausgaben und kann frühzeitig auf Budgetabweichungen reagieren. Dieser Shift zum proaktiven Handeln gibt Ihnen mehr Kostenkontrolle über Ihre Reisebudgets und verschafft Ihren Mitarbeitern einen freieren Kopf für wichtige Geschäftsreisen.
Nächste Schritte
Auch wenn sich die Regelungen jährlich ändern: Unternehmen, die ihre Reisekostenverwaltung modernisieren und optimieren möchten, sind mit Yokoy an der richtigen Adresse.
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